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Verwendung von österr. Probefahrtkennzeichen im Ausland - Stand 25. März 2008


Eine Anerkennung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt vor:

Slowenien, Spanien und Bulgarien – ohne weitere Bedingungen.

 

Versicherungsverordnung, LGBl. 1978 Nr. 21, vorgenommen werden.

 

(Kopie des Probefahrtscheines) mit den Mindestdaten nach Art. 35 Abs. 1 lit. a des

Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 mitzuführen. In Deutschland dürfen

Probefahrtkennzeichen aber nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem

Gebiet der BRD in das Ausland verwendet werden.

Eine Ablehnung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt für folgende Länder vor:

Niederlande, Norwegen, Dänemark, Rumänien.

In der Liste ist ersichtlich, in welchen Ländern diese Kennzeichen anerkannt oder abgelehnt werden, bei leeren Kästchen ist bis dato keine Stellungnahme eingelangt.

Hinsichtlich der Staaten, die bislang keine Stellungnahme abgegeben haben, ist bis zu einer gegenteiligen Mitteilung davon auszugehen, dass keine Anerkennung erfolgt.

 

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